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   BGH, 07.02.1961 - 5 StR 468/60   

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BGH, 07.02.1961 - 5 StR 468/60 (https://dejure.org/1961,7667)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1961 - 5 StR 468/60 (https://dejure.org/1961,7667)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1961 - 5 StR 468/60 (https://dejure.org/1961,7667)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die körperlichen oder geistigen Anzeichen einer Verhandlungsunfähigkeit - Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Anforderungen an die Öffentlichkeit der Verhandlung in einem Strafverfahren - Grenzen der ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 5 StR 468/60
    Richtig ist allerdings; daß eine solche Gesetzesverletzung vorliegt, wenn das Gericht in einem so kleinen Raum verhandelt, daß kein Unbeteiligter die Möglichkeit des Zutritts hat (vgl. BGHSt 5, 75).
  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 5 StR 468/60
    Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist nur begründet, wenn Umstände vorliegen, die in dem Angeklagten bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Umstände die Auffassung aufkommen lassen können, der Richter werde ihm gegenüber möglicherweise nicht unparteilich sein (vgl. BGHSt 1, 34).
  • RG, 20.09.1888 - 1552/88

    30. Ist der Strafrichter berechtigt, bei Feststellung der Voraussetzungen eines

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 5 StR 468/60
    Dies hat schon das Reichsgericht für die Rückfallvoraussetzungen des § 244 StGB entschieden (vgl. RGSt 18, 116; RG HRR 1933, 1625).
  • BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Verletzung des Grundsatzes der

    Die Revision legt im übrigen auch nicht dar, daß einer bestimmten Person der Zutritt zu einem der beiden Verhandlungsabschnitte versagt oder unmöglich gemacht worden sei (vgl. RG JW 1930, 3404 Nr. 13; BGH, Urteil vom 7. Februar 1961 - 5 StR 468/60).
  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 18/64

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wegen Gerichtsverhandlung in der

    Auf sich beruhen kann, ob die Rüge gleichen Inhalte Erfolg haben würde, die Öffentlichkeit des Verfahrens sei auch bei der Verhandlung am 5. November 1962 im Krankenhaus am Krankenbett des Beisitzers Gerichtsassessor Wolfgarten nicht gewährleistet gewesen, weil bei der Enge des Raumes für Zuhörer kein Platz vorhanden gewesen sei (BGHSt 5, 76 [BGH 10.11.1953 - 5 StR 445/53]) und - wie die Revision verstanden sein willmangels ordnungsmäßiger Bekanntgabe von dem Ort der Verhandlung Unbeteiligte das Krankenhaus überhaupt nicht hätten aufsuchen können, um an der Verhandlung teilzunehmen (RG JW 1938, 1019 Nr. 13; BGH Urt. vom 7. Februar 1961 - 5 StR 468/60 -).
  • BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub -

    Die ständige Anwesenheit des Sachverständigen in der Hauptverhandlung ist nicht vorgeschrieben (§ 226 StPO); ihren Umfang bestimmt zunächst der Vorsitzende (vgl. RGSt 22, 434; BGH, Urteil VOM 7. Februar 1961 - 5 StR 468/60).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 174/61

    Rechtsmittel

    Der 5. Strafsenat scheint dagegen eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht für zulässig zu halten (vgl. die Urteile 5 StR 468/60 vom 7. Februar 1961 und 5 StR 556/60 vom 19. Mai 1961).
  • BGH, 10.03.1970 - 1 StR 508/69

    Gemeinschaftlich versuchter Mord und gemeinschaftlicher Raub in Tateinheit mit

    Die Rechtsprechung hat aber in allen Fällen, in denen sich unter solchen Gesichtspunkten eine zahlenmäßige Beschränkung der Zuhörerschaft gebot, an dem grundsätzlichen Erfordernis festgehalten, daß es immerhin beliebigen Personen freistehen müsse, im Rahmen der begrenzten Zahl zur Verhandlung zugelassen zu werden, daß es also nicht angängig sei, die Zutrittsmöglichkeit auf im einzelnen bestimmte Personen oder auf einen geschlossenen, aus der Gesamtheit des Publikums herausgehobenen Personenkreis zu beschränken (RGSt 54, 225, 227; BGHSt 5, 75, 83 [BGH 10.11.1953 - 5 StR 445/53]; BGH, Urteil vom 7. Februar 1961 - 5 StR 468/60 -).
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